Sicherung und Werterhaltung des Eigentums in seiner untrennbaren Einheit von Grund und Boden sowie des Jagdrechtes. Berücksichtigung der Interessen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber bei der Gesetzgebung sowie bei wichtigen kommunalpolitischen Entscheidungen besonders im ländlichen Raum. Gesellschaftliche Anerkennung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber und ihres Beitrages zur Bewahrung der Kulturlandschaft und zum Schutz von Natur und Umwelt.