Leitfaden bejagbare Flächen
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Kitzrettung – Warum helfen wir?
Jedes Jahr zur Wiesenmahd zwischen April und Juni werden unzählige der noch hilflosen Jungwildtiere von Messern der Mähmaschinen verletzt oder getötet. In den ersten drei bis vier Lebenswochen fehlt den Rehkitzen der Fluchtinstinkt. Ängstlich drücken sie sich bei Gefahr in den Grasboden, bewegen sich nicht und warten auf die Rückkehr ihrer Mütter. Da die Kitze noch keinen Eigengeruch haben und so nur schwer entdeckt werden können, ist das eine perfekte Strategie der Natur zum Schutz vor Fressfeinden. Vor dem herannahenden Mähwerk schützt sie dies jedoch nicht. Der fehlende Fluchtimpuls wird den Rehkitzen zum Verhängnis.
Besonders in unseren schnelllebigen Zeiten, in denen unter Druck mehr und mehr geleistet werden muss, wird die Notwendigkeit deutlich, Jungwild vor den immer größeren und schnelleren Maschinen zu schützen und Landwirte bestmöglich zu unterstützen, um die geltenden Rahmenbedingungen einhalten zu können.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf folgende rechtliche Rahmenbedingungen:
§ 1 Tierschutzgesetz (TierSchG): Es ist verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
§ 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Das bloße Mähen ohne geeignete Schutzmaßnahmen erfüllt diesen vernünftigen Grund.
§ 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) DMit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Gemäß dem Verursacherprinzip liegt die Verantwortung für das Verhindern solcher Vorfälle beim Landwirt und dem Maschinenführer. Auch bei Beauftragung eines Lohnunternehmers bleibt die Pflicht zur Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen bestehen. Der Landwirt hat alle zumutbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, um das Ausmähen von Wildtieren zu vermeiden.
Wir als TVJE e. V. wollen unseren Beitrag dazu leisten und mit unserem erfahrenen Drohnenpiloten und unserer modernen Drohnentechnik helfen, Rehkitze und andere Jungwildtiere wie Feld- oder Wildhasen und Eiergelege von Bodenbrütern zu schützen, aber auch die Landwirte vor den grausamen Bildern verendender Tiere, vor Verunreinigung der Ernte und einer Strafverfolgung (§ 39 Naturschutzgesetz + § 1 Bundesjagdgesetz + § 1 Tierschutzgesetz) zu bewahren.
Zwischen Ende April und Anfang Juli fliegen wir thüringenweit vor der Wiesenmahd die Flächen mit unseren Wärmebilddrohnen ab, sichern die Jungwildtiere und setzen diese unmittelbar nach der Mahd wieder aus. Dabei beachten wir natürlich, dass wir keinen direkten Körperkontakt mit den Tieren haben, damit sie von ihren Müttern wieder angenommen werden.
Im Rahmen der Messe „Reiten, Jagen, Fischen“ fand auch in diesem Jahr wieder unsere Jahreshauptversammlung statt. Besonders gefreut hat uns der Besuch des Thüringer Ministerpräsidenten Dr. Mario Voigt sowie des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Tilo Kummer.
Die politischen Vertreter betonten die Bedeutung des ländlichen Raums, die verantwortungsvolle Aufgabe zur Wiederbewaldung Thüringens, die Anpassung der Wildbestände, den Schutz des Grundeigentums und das aktive Management der Wolfsbestände in Thüringen.
Auch unsere Partnerverbände waren zahlreich vertreten und lobten die enge Zusammenarbeit mit uns als TVJE und unterstützen unsere Positionen einheitlich.
Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer und Gäste!
In der Zeit vom 22.12.2025 bis 09.01.2026 bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.
Sie erreichen uns wieder ab dem 12.01.2026.
Erfolgreiche Aktion des TVJE zum Waldumbau mit Unterstützung von ThüringenForst
Mitglieder des Präsidiums des TVJE pflanzten, unterstützt von ThüringenForst, den Jagdgenossenschaften Keula, Körner und Schönstedt sowie Verantwortlichen und Mitarbeitern des Forstamtes Sondershausen am 6. Oktober 2020 auf einer Kahlfläche im Revier Volkenroda mehr als 1.000 Weißtannen. Die Jagdgenossenschaft Niederwillingen-Traßdorf aus dem Ilm-Kreis beteiligte sich mit einer Spende an der durch den Verband finanzierten Aktion.
Auch Forstamtsleiter Uli Klüßendorf informierte über die in den vergangenen drei Jahren aufgetretenen erheblichen Schäden und die hohen Kosten für die Aufforstung, die pro Hektar Waldfläche ca. 10.000 Euro betragen. Etwa 600 ha Wald seien im Amtsbereich betroffen mit bis zu 150 ha Kahlfläche. Er verwies auf den schwierig zu deckenden Bedarf an Arbeitskräften und bezeichnete Aktionen wie die vom TVJE angeregte als Initialpflanzungen. Für die ausschließliche Pflanzung von Weißtannen auf dem ausgetrockneten Boden hatte man sich auch deshalb entschieden, weil diese Baumart relativ resistent gegen den Klimawandel ist und innerhalb des ersten Jahres nach der Pflanzung bis zu anderthalb Meter tief wurzelt.
Der Landwirtschaftsbetrieb Körner, der auch Gastgeber der am gleichen Tag abgehaltenen Präsidiumssitzung war, half bei der Aktion mit Mitarbeitern und einem Wasserwagen für den Anwuchs der Pflanzen.
Text und Fotos: Werner Wühst



Okt. 07, 2020